Nachrichten und Presse | Das Consorzio del Prosciutto di Parma gewinnt zahlreiche juristische Auseinandersetzungen in Deutschland und Italien und stärkt dadurch die Bedeutung europäischer Spezialitäten mit geschützter Ursprungsbezeichnung.

Nachrichten und Presse | Das Consorzio del Prosciutto di Parma gewinnt zahlreiche juristische Auseinandersetzungen in Deutschland und Italien und stärkt dadurch die Bedeutung europäischer Spezialitäten mit geschützter Ursprungsbezeichnung.

30/06/2023

Das Consorzio del Prosciutto di Parma hat in einer Reihe von Gerichtsverfahren in Deutschland und Italien wichtige Erfolge erzielt, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der geschützten Ursprungsbezeichnung (g. U.) für Parmaschinken stehen. Seit seiner Gründung vor 60 Jahren sieht es das Consorzio als eine seiner wichtigsten Aufgaben an, die luftgetrocknete Schinkenspezialität aus der Emilia-Romagna im In- und Ausland umfassend sowohl gegen Namensmissbrauch wie auch gegen Rufausbeutung zu schützen.

Die Rechtsstreitigkeiten betrafen diverse Feinkostprodukte, die auf die geschützte Ursprungsbezeichnung von Parmaschinken g. U. in unlauterer Weise Bezug nahmen oder darauf anspielten. Ein Fall, der hauptsächlich in Deutschland ausgetragen wurde, betraf die Verwendung der Bezeichnung „Culatello di Parma“, ein vorgeschnittenes gepökeltes Schweinefleischerzeugnis, das von einem Unternehmen aus der Provinz Parma in einigen EU-Ländern vermarktet wird. Der Streit, der bis zum Bundesgerichtshof ging, wurde in allen Instanzen zugunsten des Consorzio del Prosciutto di Parma entschieden.

Die deutschen Richter folgten damit der Auffassung des Gerichtshofs der Europäischen Union, gemäß Art. 13 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012, dass „Culatello di Parma“ mit dem Toponym „Parma“ die Reputation des EU-geschützten Parmaschinkens auf ungesetzliche Weise ausnutze, um damit wirtschaftliche Vorteile zu erlangen.

In Italien betrafen die Streitigkeiten zwei Lebensmittel der Kategorie Fleischwaren. Es ging so weit, dass italienische Behörden Packungen mit Pancetta und Salami konfiszierten, die in Wort und Bild die Bezeichnung „Parma“ aufwiesen. Diese wurden vom italienischen Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten wieder freigegeben unter der Auflage, jeglichen – sei es auch nur indirekten – Verweis auf Prosciutto di Parma g. U. zu unterlassen.

Das sich anschließende Gerichtsverfahren, das von den betroffenen Marktteilnehmern angestrengt wurde, um die Anordnung anzufechten, ist von besonderer Bedeutung: Das italienische Verwaltungsgericht bekräftigte, was bereits von den deutschen Gerichten festgestellt worden war. G.U. für Prosciutto di Parma erstreckt sich nicht nur auf den eingetragenen Namen in seiner Gesamtheit, sondern auch auf den geografischen Bestandteil „Parma“ und zwar auch dann, wenn sich die Produktionsstätten beider Marken im gleichen Gebiet, in diesem Fall der Provinz Parma, befinden. Darüber hinaus hat das italienische Gericht in Übereinstimmung mit den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs festgestellt, dass der Tatbestand der Anspielung zwischen Erzeugnissen gleicher Produktkategorien auch bei unterschiedlicher Art und Aufmachung Gültigkeit hat.

Das Consorzio del Prosciutto di Parma begrüßt den positiven Ausgang der Gerichtsverfahren in Deutschland und Italien, bekräftigen diese die große Bedeutung des Europäischen Herkunftsschutzes. Die Spezialität Parmaschinken ist durch ihr hohes Ansehen und ihre weltweite Bekanntheit häufig Anfechtungen und Wettbewerbsverstößen ausgesetzt. Die Identität der Marke wie auch der europäische Herkunftsschutz gehen gestärkt aus beiden Verfahren hervor.

Verband der Parmaschinken-Hersteller
 
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