Die Bewahrung und die Verwaltung des Regelwerks zur Herstellung von Parmaschinken.
Markt und Wirtschaft
Formulierung von Strategien, Trends und makrowirtschaftlichen Grundsätzen rund um den Parmaschinken.
Qualitätssicherung
Wissenschaftliche Beratung und Begleitung der Qualitätssicherung, z.B. in puncto Salzmenge, Feuchtigkeitsgrad und Eiweißspaltung.
Supervision
Überwachung der Zuchtbetriebe, Schlachthöfe, Hersteller und Händler bezogen auf die ordnungsgemäße Einhaltung gesetzlicher und vom Regelwerk vorgegebener Vorschriften. Vollzeit-Inspektoren haben die Möglichkeit, jeden Betrieb, der Schinken produziert, verpackt, aufbewahrt oder verkauft, zu kontrollieren. Abweichungen werden mit administrativen, zivil- oder strafrechtlichen Maßnahmen geahndet.
Schutz der Bezeichnung „Parmaschinken“ und der fünfzackigen Herzogskrone weltweit
Das Konsortium schützt die Nutzung der Bezeichnung „Parmaschinken“ und aller diesbezüglichen Markenzeichen, Markierungen und Identifizierungssiegeln. Es hat die Pflicht, deren illegale Verwendung zu ahnden und unlauteren Wettbewerb zu unterbinden. Das Konsortium hat die Berechtigung, gegebenenfalls geeignete Maßnahmen, z.B. rechtliche Schritte, in allen Ländern einzuleiten.
Unterstützung der Mitgliedsbetriebe
Beratung bei Fragen der Herstellung und Unterstützung in der Vermarktung.
Marketing und Imageförderung
Das Konsortium organisiert weltweit Imagekampagnen für Parmaschinken.